Fördermöglichkeiten unserer Qualifizierungen
Erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten unserer Qualifizierungen und wie Sie von der Unterstützung der Agentur für Arbeit profitieren können. Nutzen Sie den Bildungsgutschein, der auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) einsetzbar ist, um Ihre Qualifizierung bei uns zu finanzieren.
Entdecken Sie die Chancen und Möglichkeiten unserer geförderten Programme und erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven.

Qualifizierung für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II)
Zuständig für Vermittlung und Beratung für ALG II-Bezieher sind in der Regel die Arbeitsvermittler / Fallmanager der regionalen Jobcenter (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) an dem Wohnort des Weiterbildungsinteressierten.
Wenn die Notwendigkeit einer Weiterbildung/Qualifizierung gegeben ist, kann diese ebenfalls über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Hierbei gelten für die Auswahl des geeigneten Bildungsträger die gleichen Voraussetzungen wie beim Bildungsgutschein. Wenn Sie eine unserer Qualifizierungen interessiert, sprechen Sie mit Ihren Ansprechpartner in der für Sie zuständigen Jobcenter über eine Finanzierung durch einen Bildungsgutschein.
Selbstfinanzierung
Wenn Ihre individuellen Fördervoraussetzungen keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit zulassen, können Sie Ihre Qualifizierung selbst finanzieren. Die Lehrgangsgebühren werden nicht vor Beginn der Qualifizierung fällig, sondern werden auf gleichmäßige Monatsraten aufgeteilt.
Ihr Ansprechpartner hierzu und zu weiteren alternativen Finanzierungsmodellen ist Herr Michael Osthaus unter der Telefonnummer 02921-7853550.