Förder­möglich­keiten unserer Qualifizierungen

Erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten unserer Qualifizierungen und wie Sie von der Unterstützung der Agentur für Arbeit profitieren können. Nutzen Sie den Bildungsgutschein, der auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) einsetzbar ist, um Ihre Qualifizierung bei uns zu finanzieren.

Entdecken Sie die Chancen und Möglichkeiten unserer geförderten Programme und erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven.

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Der Bildungs­gutschein

Seit dem 01. Januar 2003 erfolgt die Förderung der beruflichen Weiterbildung über den sogenannten Bildungsgutschein.

Interessierte, die die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Der zuständige Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein auf bestimmte Bildungsziele zeitlich und regional begrenzen. Der Bildungsgutschein kann bei einem AZAV-zertifizierten, also zugelassenen Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden.
Alle Qualifizierungen, die wir Ihnen in unserer Kursübersicht vorstellen sind „Bildungsgutscheinfähig“, d. h. von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert. Wenn Sie eine unserer Qualifizierungen interessiert, sprechen Sie mit Ihren Arbeitsvermittler über eine Finanzierung durch einen Bildungsgutschein.

Wichtig: Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft die Agentur für Arbeit und nicht der Bildungsträger, da dieser die individuellen Fördervoraussetzungen jedes einzelnen Interessenten nicht beurteilen kann.

Die Bundesagentur für Arbeit unterhält ein Internetportal für berufliche Aus- und Weiterbildung, das KURSNET. Folgen Sie dem Link zur Übersicht unserer zugelassenen Qualifizierungen. Weitere Informationen zur Förderung mit Bildungsgutschein finden Sie unter folgendem Link direkt zu der Publikation der Bundesagentur für Arbeit.

Qualifizierung für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II)

Zuständig für Vermittlung und Beratung für ALG II-Bezieher sind in der Regel die Arbeitsvermittler / Fallmanager der regionalen Jobcenter (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) an dem Wohnort des Weiterbildungsinteressierten.

Wenn die Notwendigkeit einer Weiterbildung/Qualifizierung gegeben ist, kann diese ebenfalls über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Hierbei gelten für die Auswahl des geeigneten Bildungsträger die gleichen Voraussetzungen wie beim Bildungsgutschein. Wenn Sie eine unserer Qualifizierungen interessiert, sprechen Sie mit Ihren Ansprechpartner in der für Sie zuständigen Jobcenter über eine Finanzierung durch einen Bildungsgutschein.

Selbstfinanzierung

Wenn Ihre individuellen Fördervoraussetzungen keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit zulassen, können Sie Ihre Qualifizierung selbst finanzieren. Die Lehrgangsgebühren werden nicht vor Beginn der Qualifizierung fällig, sondern werden auf gleichmäßige Monatsraten aufgeteilt.

Ihr Ansprechpartner hierzu und zu weiteren alternativen Finanzierungsmodellen ist Herr Michael Osthaus unter der Telefonnummer 02921-7853550.

Lassen Sie sich individuell beraten

Erhalten Sie auf unseren Informationsveranstaltungen jeden Mittwoch um 11:00 Uhr wertvolle Informationen zu unseren Angeboten und tauschen Sie sich mit anderen Teilnehmern aus. Unsere Bildungsberater sind ebenfalls vor Ort und beantworten gerne Ihre Fragen.

Sie haben mittwochs keine Zeit? Kein Problem, dann vereinbaren Sie einfach einen individuellen Termin!