Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Weiterbildungsmaßnahmen, welche von der Bundesagentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein gefördert werden, müssen seit dem 1. Januar 2006 von einem unabhängigen Institut geprüft und zertifiziert werden. Die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ regelt seit dem 01. April 2012 den genauen Ablauf für diese Prüfung. Nur erfolgreich zertifizierte Weiterbildungsanbieter dürfen Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, welche durch den Bildungsgutschein gefördert werden.
Im Mittelpunkt der Prüfung bzw. Zertifizierung stehen insbesondere Arbeitsmarkttauglichkeit, Qualität der Referenten, Ausstattung und pädagogisches Konzept. Diese Prüfung wird durch ein unabhängiges Institut, der so genannten „fachkundigen Stelle“, vorgenommen. Durch diese Zertifizierung wurde ein einheitlicher Qualitätsstandard eingeführt, welcher die Qualität der Fortbildungen steigert und die Vermittlungschancen der Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt erhöht.