Fördermöglichkeiten unserer Qualifizierungen
Erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten unserer Qualifizierungen und wie Sie von der Unterstützung der Agentur für Arbeit profitieren können. Nutzen Sie den Bildungsgutschein, der für Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II) einsetzbar ist, um Ihre Qualifizierung bei uns zu finanzieren.
Entdecken Sie die Chancen und Möglichkeiten unserer geförderten Programme und erweitern Sie Ihre beruflichen Perspektiven.
Qualifizierung für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II)
Seit dem 01.01.2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.
Qualifizierung für Beschäftigte
Auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können die Weiterbildungskosten voll oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Weiterbildungsgeld
Bei der Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung, wie z.B. unserer berufsanschlussfähige Teilqualifikation für den Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement, können Sie ein Weiterbildungsgeld in Form eines monatlichen Zuschusses von Ihrer Agentur für Arbeit erhalten.
Selbstfinanzierung
Wenn Ihre individuellen Fördervoraussetzungen keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Agentur für Arbeit zulassen, können Sie Ihre Qualifizierung selbst finanzieren. Die Lehrgangsgebühren werden nicht vor Beginn der Qualifizierung fällig, sondern werden auf gleichmäßige Monatsraten aufgeteilt. Ihr Ansprechpartner hierzu und zu weiteren alternativen Finanzierungsmodellen ist Herr Michael Osthaus unter der Telefonnummer 02921-7853550.